Eine offizielle Website des Staates GreenbayFiktive Behörde · FiveM Roleplay

Department of Justice

Gesetzbuch des Staates Greenbay

Die zentrale, durchsuchbare Sammlung des geltenden In-Character-Rechts – von Grundrechten über Verkehrs- und Strafrecht bis Jagd und Fischerei.

Aktenzeichen GB–LAW–2026/01Stand: 24. August 2026Öffentliche Fassung
Geltungsbereich

Recht, das gutes Roleplay ermöglicht.

Dieses Gesetzbuch gilt ausschließlich innerhalb des fiktiven Staates Greenbay. Die angegebenen Geldbeträge, Hafteinheiten, Punkte und Lizenzfolgen sind In-Character-Sanktionen und können von zuständigen Gerichten im vorgesehenen Rahmen angepasst werden.

OOC-Serverregeln, Entscheidungen des Serverteams und technische Spielgrenzen haben immer Vorrang. Dieses Dokument ist kein reales Gesetz und keine Rechtsberatung.

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HE

Haft-EinheitenTechnische Dauer nach Gefängnissystem.

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GeldsanktionIn-Character-Betrag in Staatswährung.

+

KumulierungMehrere verwirklichte Taten können addiert werden.

ErmessenKontext, Kooperation und Verhältnismäßigkeit zählen.

128 Vorschriften · Fassung 24. August 2026 · In Kraft für das Greenbay Roleplay

GG · Staat Greenbay

Grundgesetz des Staates Greenbay

Staatsordnung, Grundrechte und Grenzen staatlichen Handelns.

10 Vorschriften
Art. 1Menschenwürde

Die Würde jeder Person ist unantastbar. Alle staatlichen Stellen haben sie zu achten und zu schützen.

Folter, erniedrigende Behandlung und willkürliche Bestrafung sind verboten.

Art. 2Allgemeine Handlungsfreiheit

Jede Person darf frei handeln, soweit sie nicht Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung oder ein Gesetz verletzt.

Art. 3Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich. Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung, Vermögen, Beruf oder Zugehörigkeit dürfen keine sachfremde Bevorzugung oder Benachteiligung begründen.

Art. 4Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit

Meinungen, journalistische Tätigkeit und friedliche Versammlungen sind geschützt.

Beschränkungen sind nur durch Gesetz und zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter zulässig. Versammlungen unter freiem Himmel dürfen anmeldepflichtig sein.

Art. 5Unverletzlichkeit der Person und Wohnung

Freiheit, körperliche Unversehrtheit, Wohnung und privater Lebensbereich sind geschützt.

Durchsuchung, Beschlagnahme und Freiheitsentzug benötigen eine gesetzliche Grundlage; soweit möglich ist eine richterliche Anordnung einzuholen.

Art. 6Eigentum und Beruf

Eigentum, Erbrecht und freie Berufswahl werden gewährleistet. Eigentum verpflichtet und darf nur zum Allgemeinwohl gesetzlich beschränkt werden.

Art. 7Rechtliches Gehör und Verteidigung

Beschuldigte sind über den Vorwurf und ihre Rechte zu belehren. Sie dürfen schweigen, anwaltliche Hilfe verlangen und Beweisanträge stellen.

Niemand darf wegen derselben Tat zweimal rechtskräftig bestraft werden.

Art. 8Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit

Behörden handeln nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Jede Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Eine Strafe setzt ein Gesetz voraus, das zur Tatzeit galt.

Art. 9Gewaltenteilung

Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung kontrollieren einander. Weisungen dürfen richterliche Entscheidungen nicht ersetzen.

Art. 10Staatsnotstand

Bei einer unmittelbaren schweren Gefahr darf die Regierung zeitlich und sachlich begrenzte Notmaßnahmen anordnen.

Menschenwürde, rechtliches Gehör und das Verbot willkürlicher Gewalt bleiben unantastbar. Maßnahmen sind öffentlich zu begründen.